OV Stab
Der Ortsbeauftragte leitet seinen Ortsverband in eigener Verantwortung. Er repräsentiert den Ortsverband nach außen und ist Vorgesetzter vom StvOB und den Einheitsführern.
Der Stellvertretende Ortsbeauftragte ist Leiter des OV-Stabes und Abwesenheitsvertreter des Ortsbeauftragten. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr. Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im Ortsverband.
Der Ausbildungsbeauftragte ist verantwortlich die Ausbildung im Ortsverband und koordiniert sie. Er unterstützt den OB in allen Ausbildungsangelegenheiten, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung auf der Standortebene sicherzustellen. Er ist Abwesenheitsvertreter des stellv. Ortsbeauftragten.
Der Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit ist für interne und externe Öffentlichkeitsarbeit des Ortsverbandes zuständig.
Der Fachberater vertritt das THW auf verschiedenen Ebenen der Führungsstruktur von Bedarfsträgern. Er handelt im Auftrag des zuständigen Ortsbeauftragten (OB) und nimmt initiativ mit der entsprechenden Stelle Kontakt auf und bietet die Hilfe des THW an. Im Einsatz vertritt der FaBe das THW u.a. als Mitglied von z. B. Technischen Einsatzleitungen von Bedarfsträgern. Der FaBe ist dem Leiter der entsprechenden Führungseinrichtung / Führungsstelle im Einsatz unterstellt, berät diesen über die Einsatzmöglichkeiten des THW und leistet übertragene Arbeiten. In vorbereitenden fest definierten Führungsstäben / -gremien sollte er ständiges Mitglied sein, auch bei der Ausbildung und Übungen mitwirken und im Einsatz automatisch hinzugezogen werden. Bei ad hoc zusammengestellten Führungsstäben/-gremien kann der FaBe vom Leiter angefordert und eingesetzt werden.
Der/ die OJB ist für die Nachwuchsförderung, fachtechnische Ausbildung und Betreuung der Junghelfer/- innen des OV zuständig. In seiner/ ihrer Funktion als Ortsjugendbeauftragte/-r fördert er/ sie das Ansehen des THW und der THWJugendarbeit nach Innen und Außen.
Der Verwaltungsbeauftragte ist für die Verwaltungsarbeiten im Ortsverband verantwortlich. Er erledigt alle im Ortsverband anfallenden Verwaltungsarbeiten.
Der Koch ist für die Verpflegung im Ortsverband verantwortlich. Er stellt die Versorgung des Ortsverbandes mit Lebensmitteln bei Ausbildungsveranstaltungen und Einsätzen sicher und kann bei größeren Einsätzen in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Logistik überörtlich eingesetzt werden.
Die Schirrmeister sind für die Geräte- und Fahrzeugausstattung des Ortsverbandes verantwortlich. Wiederherstellung der materiellen Einsatzbereitschaft der Einheiten. Einsatzfähigkeit von Fahrzeugen und Geräten sowie ggf. deren Stillegung.
Der Helfersprecher/-in vertritt die Belange der Helfer gegenüber dem Ortsbeauftragten (§25 Abs.1 Helferrichtlinie). Jeder Helfer/-in kann sich in dienstlichen oder dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten an seinen Helfersprecher/-in wenden.