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Über das THW
Der Ortsverband
Sonstiges
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Das THW anfordern
Alarmierung Zugführer vom Dienst: 0700 - 84 92 52 76 (0700-THWALARM) oder 0351 - 801 06 34 Unterkunft THW Ortsverband Dresden: 0351 - 801 06 30 Notruf (Feuerwehr-/Rettungsleitstelle): 112 Zuständigkeitsbereich Zuständig ist unser THW-Ortsverband für die Landeshauptstadt Dresden und den Weißeritzkreis (ehemalige Landkreise Dippoldiswalde und Freital). Wir unterstützen natürlich auch andere THW-Einheiten und Behörden bei Großeinsätzen außerhalb unseres Zuständigkeitsbereich. Im Rahmen unserer Unterstützung der Autobahnpolizei Dresden betreuen wir folgende Bereiche: Kamenz Bautzen) Einsatzmöglichkeiten Bei allen Unglücksfällen: Bei Wassergefahren: Bei Unfällen im Personen- und Güterverkehr: Umweltmaßnahmen Bei Bränden: Räumen von Brandschutt usw. Bei beschädigten oder zerstörten Gebäuden: Kosten Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wer aber wieviel bezahlt, ist kein Geheimnis und steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Bei Einsätzen, die gegenüber einer Behörde abgerechnet werden müssen, sind dies nur die Kosten, die dem THW aus diesem konkreten Anlaß direkt entstanden sind, also keine Verwaltungsgebühren, Vorhaltekosten etc. Die Abrechnungsrichtlinie des THW bestimmt grundsätzlich die zuständige Behörde als Adressaten der Rechnung. Sie nennt aber so breit gefaßte Ausnahmetatbestände, daß bei den meisten gängigen Einsatzkonstellationen andere Kostenträger als der Anforderer zahlungspflichtig werden: »...Erfolgt die Anforderung im Auftrag eines Dritten, so sind diesem die Kosten zu berechnen. Ist ein unmittelbar Begünstigter feststellbar, so sind die Kosten diesem gegenüber geltend zu machen. Soweit die zuständigen kommunalen oder staatlichen Stellen aufgrund der sie bindenden Gebührenvorschriften auf die Erhebung von Kosten verzichten, werden von Seiten des THW keine Kosten in Rechnung gestellt. Bei Hilfeleistung auf Veranlassung der Polizei ist nicht diese, sondern allein der Begünstigte kostenpflichtig...« (§ 6 5(2) THW-Abrechnungsrichtlinie) Der Vollständigkeit halber sei noch ein Weg der Kostenermäßigung genannt. Dieser kommt unter eng gefassten Voraussetzungen in Frage, wenn das THW an der Einsatztätigkeit ein Ausbildungsinteresse hat. |